Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten 

§ 1 Pflichten des Vermieters

 Der Vermieter hat die Geräte in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zum Versand zu bringen oder zur Abholung bereitzuhalten. Dem Mieter steht es frei, die Geräte rechtzeitig vor Absendung oder Abholung zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. 

§ 2 Pflichten des Mieters 

  1. Die Geräte sind in jeder Weise vor Überanspruchung zu schützen.
  2. Beschlagnahme, Pfändung und sonstige Zugriffe Dritter auf den Mietgegenstand sind dem Vermieter unverzüglich telefonisch und durch Einschreibebrief anzuzeigen.
  3. Untervermietung der Geräte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.
  4. Die Geräte sind im gesäuberten, einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zurückzuliefern, mitgelieferter Kraftstoff ist zu ersetzen.
  5. Der Vermieter ist berechtigt, das vermietete Gerät jederzeit, nach angemessener Vorankündigung, selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Mängel und Defekte an Maschinen und Geräten müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden.

 

§ 3 Mietzeit 

  1. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage an dem das Gerät verladen oder einem Frachtführer übergeben wird, bei Selbstabholung am Tag der Übernahme. Im Falle verzögerter Annahme durch Verschulden des Mieters beginnt die Mietzeit mit dem für die Bereitstellung bzw. Übernahme bestimmter Zeitpunkt.
  2. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teile in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. 

§ 4 Versand 

Der Versand des Mietgegenstandes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters, gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB jedoch nur, wenn der Mieter den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Vermieter dem Mieter diese Personen oder Anstalt nicht zuvor benannt hat. 

§ 5 Haftung 

Der Mieter haftet für die Rückgabe fehlerfreier Geräte gemäß des § 2 Ziffer 4. Bei Unmöglichkeit hat er Schadenersatz nach dem Verkehrswert in Geld zu leisten. Dem Mieter wird nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. 

§ 6 Rücklieferung 

  1. Der Mieter hat das Gerät in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten. Die Schlussinstandsetzung hat er auf seine Kosten vor Rücklieferung vorzunehmen.
  2. Wird das Gerät verspätet zurückgesandt und/oder die Schlussinstandsetzung vor Rücklieferung unterlassen, so kann der Vermieter vom Mieter Ersatz des nachweislich hierdurch entstandenen Schadens verlangen.
  3. Der Umfang der Mängel und Beschädigungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. 

§ 7 Mietberechnung 

  1. Die Berechnung der Miete ist als Arbeitszeit die normale Schichtzeit von täglich bis zu 8 Stunden bei durchschnittlich bis zu 22 Arbeitstagen im Monat zugrunde gelegt.
  2. Die Miete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird.
  3. Werden 8 Stunden der normalen Schichtzeit überschritten, erfolgt die Berechnung weiterer Arbeitstage.
  4. Die Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
  5. Die Miete versteht sich ohne Kosten für Be- und Entladung, Frachten und Transport bei Hin- und Rücklieferung, Gestellung von Betriebsstoffen und Personal. 

§ 8 Kündigung 

Der Mietvertrag gilt für beide Parteien für die abgeschlossene Mietzeit unter Berücksichtigung der Ziffer 3 dieser Bedingungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt.

§ 9 Zahlung 

  1. Die Miete ist grundsätzlich im Voraus zu zahlen.
  2. Ist die Miete mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 10 Tage im Rückstand, so ist der Vermieter berechtigt, das Gerät auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Gerät und den Abtransport desselben zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen, jedoch werden Beträge, die der Vermieter innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer etwa durch anderweitige Vermietung erzielt hat, nach Abzug der durch die Rückholung und Neuvermietung entstandenen Kosten abgerechnet.
  3. Der Mieter tritt in Höhe der vereinbarten Mietschuld seine Ansprüche gegenüber dem Bauherrn, bei dem die Geräte eingesetzt sind, an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.
  4. Eine Kaution oder eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Mietzinses hat bei der Abholung des Mietgegenstandes in bar oder per EC-Zahlung zu erfolgen. Die gegebenenfalls noch offene Restzahlung ist bei Rücklieferung oder sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Eine gegebenenfalls geleistete Kaution wird umgehend auf dem gleichen Wege wie eingezahlt zurückgezahlt. Bei Zahlung in Teilbeträgen gelten diese zunächst auf die Hauptsumme und eventuell entstandene Reparaturkosten, sodann auf die Zinsen, Diskont und Wechselspesen. Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, die von den Großbanken für ungesicherte Kredite berechneten Zinsen zu fordern.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen die genauen Anschriften der Firmen und Personen und die Höhe der Forderungen, die ihm gegen diesen Schuldner zustehen, anzugeben und mitzuteilen. Der Mieter ist zur Einziehung der Forderungen aus Arbeiten mit den Mietgeräten nur berechtigt, wenn er seine Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter erfüllt hat. Mit abgetreten sind in jedem Fall auch diejenigen Forderungen des Mieters an den Schuldner, die nicht unmittelbar aus der Verwendung der vermieteten Geräte und Maschinen, jedoch aus dem gleichen Anlass und demselben Zusammenhang entstanden sind. 

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Dies gilt bei dem Mieter als Verbraucher nach § 13 BGB jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden ausdrücklich keine Anwendung.
  2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches ist der Sitz von uns.
  3. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  5. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Maschinen und Geräte für die Dauer der Mietzeit gegen Schäden jeglicher Art, insbesondere Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern.

 

 

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Lieferverträge und alle Vereinbarungen

Verkauf und Lieferung, sowie etwaige sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Lieferverträge und alle Vereinbarungen, insbesondere soweit diese von unseren Bedingungen abweichen oder diese abändern oder ergänzen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtsverbindlich. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wen sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.

2. Angebote

Die vom Besteller abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot des Bestellers. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

3. Preise

Diese Preise gelten ab Werk bzw. Lagerort in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Besteller den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und wir dem Besteller diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt haben. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferung, die 4 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern gilt dies mit der Maßgabe, dass diesen im Falle einer angemessenen Preiserhöhung gleichwohl das Recht zur Vertragsauflösung zusteht.

4. Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, der uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt. Wir behalten uns zudem ausdrücklich das Recht vom Vertrag zurückzutreten vor, falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung des bestellten Produktes nicht in der Lage sein sollten, da der Lieferant seinen vertraglichen Pflichten für das vom Besteller bestellte Produkt nicht nachkommt. In einem solchen Fall werden wir den Besteller unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit der Ware informieren und eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich an den Besteller erstatten. Wenn es aufgrund sogenannter höherer Gewalt, beispielsweise Krieg, Streik bei Lieferanten oder auch Naturkatastrophen zu einer Verzögerung der Lieferung kommen sollte, behalten wir uns vor, die Lieferung dann nach Wegfall diese Grundes umgehend an den Besteller nachzuholen.

5. Mängelrügen

Gewährleistungsrechte des Bestellers, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rückobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren gegenüber Bestellern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, in 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Gegenüber Bestellern, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, beträgt die Mängelgewährleistungsverjährungsfrist 24 Monate. Bei gebrauchten Sachen beträgt die jeweilige Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gemäß § 13 bzw. 14 BGB in jedem Falle 12 Monate. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge gegenüber Unternehmern (siehe oben) nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß über Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgenden ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßem Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gilt voriger Absatz entsprechend. Unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen haften wir uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheit- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder  Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften  wir allerdings nur dann, wenn das Risikoeines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Einreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).  Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die vorbenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch,  soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten  und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Zahlung

Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen ohne Abzug, wenn nichts anderes vereinbart ist. Beträge unter EUR 25,00, Reparatur- und Mietrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Bei Zahlung in Teilbeträgen gelten die Zahlungen in ihrer zeitlichen Reihenfolge als zunächst auf die Hauptsumme, dann auf die Kosten einschließlich etwaiger Diskont- und Wechselspesen, sodann auf die Zinsen entrichtet. Bei nicht rechtzeitiger Leistung einer Zahlung werden sonstige Ansprüche sofort fällig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 7. Reparaturen

Sofern 30 Tage nach der dem Besteller zugesandten Benachrichtigung über die Beendigung der Reparatur eine Abholung des Gerätes und Bezahlung der Reparaturkosten durch den Besteller nicht erfolgt, so steht uns nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen das Recht zu, das Gerät gegen Berechnung der uns entstandenen Kosten auf Gefahr und Rechnung des Bestellers zurückzusenden.

 8. Eigentumsvorbehalt

Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann an den Besteller über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus Lieferungen an den Besteller restlos befriedigt sind. Wir sind berechtigt, geleistete Zahlungen auf die Forderungen zu verrechnen, für die die geringste Sicherheit besteht. Die Veräußerung der Ware ist dem Besteller nur im regelmäßigem Geschäftsgang gestattet und nur solange er sich nicht im Verzuge befindet. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit unwiderruflich alle ihm aus der Veräußerung, Be- oder Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen, sowie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentum schon jetzt sicherungshalber mit dinglicher Wirkung an uns ab in Höhe der uns zustehenden Forderung gegen den Besteller. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an den von uns unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren an Dritte ist solange untersagt, als uns noch Forderungen irgendwelcher Art gegen den Besteller zustehen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist uns unverzüglich durch Einschreibebrief Mitteilung zu machen. Die Abtretung der Anwartschaft auf Übergang des vollen unbeschränkten Eigentums an den unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an eine dritte Person ist nur mit unserer vorher einzuholenden ausdrücklichen Einwilligung gestattet.

9. Ratenfinanzierung

Bei Ratenfinanzierung durch uns oder ein Finanzierungsinstitut ist das Restkaufgeld ohne Rücksicht auf die Fälligkeit evtl. Wechsel sofort fällig. Wenn der Besteller mit mehr als einer aufeinanderfolgenden Teilzahlung ganz oder teilweise im Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens dem 10. Teil des Preises des Kaufgegenstandes gleichkommt, gegen ihn das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder er bei seinen Gläubigern ein Moratorium nachsucht, das Eigentum an dem Verkaufsgegenstand verloren geht, abhandenkommt oder zerstört wird, eine Zusatzsicherung wie Hypothek, Bürgschaft Wechselunterschrift oder dergleichen wertlos wird oder erheblich an Wert verliert und der Schuldner nicht innerhalb angemessener Frist nach Aufforderung entsprechenden Ersatz leistet, verliert der Besteller in diesem Fall das Recht auf die Benutzung und den Besitz des Kaufgegenstandes und hat diesen sofort an uns herauszugeben. Auch sind wir berechtigt, uns selbst oder durch einen schriftlich bezeichneten Bevollmächtigten unmittelbar in den Besitz des Kaufgegenstandes zu setzen. Herausgabe und in Besitznahme des Kaufgegenstandes erfolgt, falls wir nicht von dem uns zustehenden Recht auf sofortigen Rücktritt vom Vertrag durch schriftliche Erklärung Gebrauch machen, lediglich zur Sicherstellung. Alle Kosten, die durch die Sicherstellung und die hiermit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen erwachsen, gehen zu Lasten des Schuldners. Nach einer gesetzten Frist sind wir unter Befreiung von den gesetzlichen Bestimmungen über den Pfandverkauf berechtigt, den Kaufgegenstand oder andere uns gegebene Sicherheiten öffentlich versteigern zu lassen oder freihändig zu verkaufen um unsere Forderungen aus dem Erlös zu befriedigen.

10. Schlussbestimmungen

Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Dies gilt bei dem Besteller als Verbraucher nach § 13 BGB jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden ausdrücklich keine Anwendung.Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches ist der Sitz von uns. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.